Inhaltsangabe: Einleitung: Das Rechtsinstitut der k rperschaftsteuerlichen Organschaft f llt in Deutschland das Vakuum einer nicht vorhandenen Konzernbesteuerung aus. Im Fall von organschaftlich verbundenen Unternehmen bleibt allerdings die Auffassung der Besteuerung jedes einzelnen Rechtssubjektes im Grundsatz aufrecht erhalten, sodass wesentliche Merkmale einer Konzernbesteuerung i.e.S. (vor allem eine Zwischengewinneliminierung) ausgeschlossen sind. Bei der k rperschaftsteuerlichen Organschaft kann daher nicht von einer in sich geschlossenen Konzernbesteuerung gesprochen werden. Mit Einschr nkungen gilt dies im Ergebnis auch f r die Organschaft im GewStG. Gleichwohl bietet die ertragsteuerliche Organschaft steuerliche Vorteile gegen ber der unternehmensindividuellen Besteuerung; umso mehr seit dem Systemwechsel des Steuerrechts zur Definitivbesteuerung 2001. berdies besitzt auch die Organschaft im Umsatzsteuerrecht, bei der der Konzern f r umsatzsteuerliche Zwecke als einheitliches Unternehmen gesehen wird, vorteilhafte Z ge. Begr ndung und Aufrechterhaltung einer Organschaft stellen somit grunds tzlich ein wichtiges Gestaltungsmittel f r einen deutschen Konzern dar, um eine steuerliche Optimierung, d.h. eine Minimierung der Steuerbelastung im Konzern, zu erreichen. Dies gilt unbeachtet dessen, dass vor allem bez glich der ertragsteuerlichen Organschaft infolge ihrer zweifelhaften Vereinbarkeit mit dem EU-Recht sowie der mangelnden Konkurrenzf higkeit im internationalen Steuerwettbewerb aufgrund der systematischen Schw chen umfassende Reformen gefordert werden. Neben den positiven Auswirkungen kann die Organschaft indes auch negative Folgen haben, wobei die Organschaft im GrEStG aufgrund ihrer Eigenart einen Sonderfall darstellt. Da im Einzelfall die Vorteilhaftigkeit einer Organschaft durch die Nachteile in Frage gestellt sein kann, ist im Vorfeld ihrer Begr ndung eine kritische Analyse der Vorteilhaftigkeit unerl sslich. Prinz fordert, dass diese Analyse da