總主編序
德、日兩國均屬歐陸法系之理論重鎮,刑法學之思想與理論浩瀚艱深,該二國學者均長期深炙於刑法理論之創研及犯罪理論體系之建構,經百餘年來之殫精竭慮,創造極富邏輯推理之現代刑法理論。如所周知,我國近代刑法學之發展,早期深受日本刑法學之影響,不但刑法典之制定,仰賴日本刑法學者代為起草,即刑法理論亦皆承受自日本學者之啟迪,晚近則受德國刑法學之陶冶極深。因任何思想、學說或理論,均不外為時代與環境之產物。刑法學之思想與理論,每受時代與環境之變遷,而有傳統與現代之變動。德、日兩國之刑法學,因國情與民俗之差異,學說理論或有參差,惟整個犯罪理論體系大體上則極為相近。我國亦屬歐陸法系之一環,近代有關刑法學之基本思維與基礎理論,幾均取經於德、日兩國之刑法學,且刑罰法規之制定與修正,亦大皆師法德、日兩國之刑罰法規。
法律為人民從事社會生活之規範,自須隨時與時俱進,始能發揮行為規範之功能。日本刑法制定於1907年,迄今已施行一百餘年,隨著時代演進以及環境變遷,有不少規定已無法適應人民現實社會生活之需要,雖中間曾有廿餘度之小幅修正,今年6月中旬甫又修正有關強制性交之部分,但因日本刑法自頒布施行迄今,時隔久遠,尤其二次戰前與戰後國民之價值觀念丕變,該國刑法學界與司法實務界,曾花費無數心力數度研擬有關刑法修正之草案,例如1940年之改正刑法案、1961年之改正刑法準備草案以及1974年之改正刑法草案。尤其最後之改正刑法草案,更備受重視,惜因各界意見紛紜,迄未經國會審議通過,而未能施行。雖然,其法案之內容,仍甚具參考價值,頗值吾人修法及研究之參酌。惟該日本改正刑法草案因已廢置甚久,資料散佚,經余振華教授百般搜尋,且親自一條一條、一字一句繕打完成,備極辛勞。1998年大陸清華大學張明楷教授翻譯日本刑法典時,亦不敢忽略該草案之價值,曾將該草案進行翻譯,並附錄於書後,俾供立法、修法及刑法學者研究之參考。
現行德國刑法淵源於1871年之德意志帝國刑法,中間歷經威瑪共和國時期之刑法改革運動,1949年頒布基本法,1969年復進行徹底翻修,1975年再度頒布新版本之刑法總則;分則之修正,亦迭經不斷修改,尤其為肆應兩德之統一,1987年版本之刑法典基於1990年之兩德統一條約,更進行大幅度之翻修。近期復為符合社會之期待與需要,更大幅修正有關沒收之規定。
翻譯外國刑法典,知難行亦難,尤其德國刑法典頗為浩瀚,翻譯工作更顯艱鉅。1993年已故蔡墩銘教授因精通德、日語文,曾獨力完成「德、日刑法典」之翻譯工作,工程浩大,其嘉惠後代及用心,仍深受學界所敬仰。因時代不斷遞嬗,環境亦不停變動,為肆應時代與環境之需要,德、日刑法典修正頗為頻繁,其內容甚多已與往昔大相逕庭,蔡譯《德、日刑法典》自出版後,因時隔久遠,已與現行刑法之內容,差異極大,自難以因應各界之所需。因而,2015年初旬,台灣刑事法學會理事長張麗卿教授與五南出版公司楊榮川董事長偶而相聚,獲悉楊董事長有意出版德、日刑法典之翻譯,張理事長乃自2015年3月開始籌劃工作,百般洽請曾經留學德、日兩國之年輕學者著手進行翻譯之艱鉅工程。為使各界深入瞭解德、日刑法之精髓,決定採中德、日文之對照性版面,格式則以上下三段式之形式編排,上為中譯文、中為德、日原文、後為條文精要解析。因德、日刑法之翻譯及解析工作,均係群策群力,始克完成,且因各人之筆調不同,行文走句間未免互有參差,撰寫格式亦難期劃一,為使格式一致,譯文及解析臻於信達雅之境界,實為頗具難度之挑戰。尤其在進行翻譯期間,德、日刑法典復有修正,例如,德國刑法有關沒收規定之修正;日本刑法有關性侵害規定之修正,均需重新加以翻譯與解析,過程均甚為繁瑣與艱辛。
參與德、日二國刑法典之翻譯及解析者,均為目前活躍於刑法學界之佼佼者,除平日忙於教學及研究外,特別撥冗於課後餘暇從事翻譯與解析工作,實頗難能可貴。本人被委以重任,忝為總主編,就德、日二國刑法典之翻譯工作,除就撰寫格式加以修正,並力求整齊一致外,曾逐章逐節逐條加以審查,並就有缺漏、或有疑義、或尚待釐清之處,轉請譯者再加以補充或修正。所幸譯者均極為熱心負責,終使《日本刑法翻譯與解析》及《德國刑法翻譯與解析》二書得以付諸剞劂。期盼德、日二國刑法典翻譯與解析本之出書,能有益於刑法學界及司法實務界研究之參酌,並於有關機關從事刑罰法規之修法時,能有所裨益。
甘添貴 謹序
台灣刑事法學會榮譽理事長
於挹翠山莊半半齋
2017年10月
Vorwort des Gesamtredakteurs
Deutschland und Japan sind beides Lnder, die in der kontinentaleuropischen Rechtstradition stehen und deren Gedanken und Theorien zum Strafrecht umfassend und tiefgehend sind. Die Strfrechtler dieser beiden Nationen haben seit langem an der Konstruktion und Verbesserung des strafrechtlichen Theoriegebudes gearbeitet und in mehr als einhundert Jahren unsere moderne Strafrechtstheorie hervorgebracht. Wie allseits bekannt, war unsere eigene Strafrechtswissenschaft in ihren Anfngen sehr stark von der japanischen beeinflusst, ja sogar die erste Kodifizierung eines modernen Strafrechts war von einem japanischen Strafrechtler durchgefhrt worden. Damit war aber auch die strafrechtliche Theorie von Anfang an stark durch die japanische beeinflusst; erst spter setzte eine intensive Auseinandersetzung mit der deutschen Strafrechtswissenschaft ein. Jeder Gedanke, jede Lehre und jede Theorie sind ein Produkt ihrer Zeit und ihrer Umwelt. Die Gedanken und Theorien de Strafrechts bilden dabei keine Ausnahme, sie nehmen die Vernderungen von Kultur und Umwelt auf, so dass es zu einer Interaktion zwischen Tradition und Moderne kommt. Daher kommt es auch auf Grund der Unterschiede in Gewohnheiten und Lebensart zu Unterschieden in der strafrechtlichen Theorie von Deutschland und Japan, wobei sich beide nachwievor in ihren Theorien zu Verbrechen und Strafe sehr hnlich sind. Auch Taiwan ist ein Glied der kontinentaleuropischen Rechtstradition und seine Strafrechtler haben sich im Rahmen der Grundgedanken und grundlegenden Theorien des Strafrechts bemht, von der Strafrechtslehre Deutschlands und Japans zu lernen. Auch der Strafgesetzgeber hat hat bei der Erarbeitung und Anpassung von Normen immer das deutsche bzw. japanische Vorbild vor Augen.
Das Gesetz normiert das gesellschaftliche Zusammenleben des Volkes, weswegen es im Laufe der Zeit sukzessive an gesellschaftliche Vernderungen angepasst werden muss, so dass es dieser Aufgabe der Normierung von Handlungen weiter nachkommen kann. Das japanische Strafgesetzbuch war 1907 verfasst worden und ist mittlerweile seit mehr als hundert Jahren in Kraft. Viele seiner Bestimmungen wurden im Laufe der Zeit und unter dem Eindruck sozialer Vernderungen angepasst; es gibt aber trotzdem Bestimmungen, die mittlwerweile nicht mehr dem Bedarf der Bevlkerung im Alltag entsprechen. Obwohl es mehr als 20 Anpassungen des Gesetzes gab, die letzte zu Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung erfolgte Juni diesen Jahres, waren die nderungen meist relativ beschrnkt. Dabei muss bercksichtigt werden, dass die Wertordnung vor und nach dem Krieg einem groen Wandel unterlag. Vertreter aus Wissenschaft und Praxis hatten daher mehrfach keine Mhen gescheut und versucht einen Entwurf fr ein neues Strafgesetzbuch vorzulegen, so zB der Reformentwurf von 1940, die Vorarbeiten zu einer Strafrechtsreform von 1961 und diejenige von 1974. Insbesondere der letzte Vorschlag fand allseits Beachtung. Leider gingen zu viele unterschiedliche Reaktionen ein, so dass er vom Parlament nicht verabschiedet wurde und daher natrlich auch keine Gesetzeskraft gewann. Dennoch ist er fr weitere Reformberlegungen und Forschungen eine wichtige Quelle. Leider ist der Entwurf lange her, so dass die Materialien hierzu verstreut sind. Prof. Yu ist es dennoch gelungen alle Teile des Werks wieder zusammenzutragen und diese in mhsamer Arbeit Wort fr Wort in ein elektronisches Dateiformat zu bringen, was eine umfangreiche Arbeit darstellt. Als Prof. ZHANG Ming-Kai 1998 an der Qinghua Universitt in Peking das Projekt eine bersetzung des japanischen Strafgesetzbuchs in Angriff nahm, hatte er ebenfalls diesen Entwurf beachtet und den geltenden Bestimmungen gegenbergestellt. Auf diese Weise war und ist es Experten in Wissenschaft und Praxis mglich, diesen Entwurf fr die gesetzgeberische Arbeit zu Rate zu ziehen.
Das geltende deutsche Strafgesetzbuch wurde zum ersten Mal im Jahr 1871 als Reichsstrafgesetzbuch verabschiedet. Es erlebte den Reformeifer der Weimarer Republik und die Erarbeitung des Grundgesetzes im Jahr 1949. Die beiden groen Reformgesetze von 1969 und 1975 vernderten sowohl den allgemeinen Teil, als auch weite Teile des besonderen Teils. Weitere hufige nderungen nahmen nicht zuletzt Rcksicht auf die deutsche Wiedervereinigung, so dass sich die Ausgabe von 1987 seit 1990 schon wieder in vielen Dingen verndert hat. Im Zuge der gesellschaftlichen Erwartungen und der Vorgaben zur Harmonisierung relvanter Bestimmungen sei hier nur an die jngste Reform der Einziehung erinnert.
Das Vorhaben, ein auslndisches Strafgesetzbuch zu bersetzen ist so schwer gefasst, wie es umzusetzen ist. Insbesondere das deutsche Strafgesetzbuch ist ein umfangreiches Normwerk, dessen bersetzung einen vor groe Herausforderungen stellt. Wie der leider mittlerweile verstorbene Prof. TSAI Tun-Ming im Jahre 1993 seine bersetzung des deutschen und des japanischen Strafgesetzbuchs vorstellte, da hat er dies in Eigenarbeit erstellt. Auch wenn er exzellent Deutsch und Japanisch beherrschte, war dies eine gigantische Arbeit, die nach wie vor allseits Anerkennung findet. Da aber seither viel Zeit vergangen ist und sich die Strafgesetze in Deutschland und Japan auf Grund der gesellschaftlichen Vernderungen in vielen Reformschritten weiterentwickelt haben, ist der Inhalt der bersetzung von einst in vielen Bereichen nicht mehr aktuell, so dass sie den allseits bestehenden Bedarf nicht mehr befriedigen kann. Wie dann der Direktor der Wunan Publ. Ltd. Herr YANG Rong-Chuan zu Beginn des Jahres 2015 bei gelegentlichen Treffen mit der Vorsitzenden der taiwanischen Gesellschaft fr Strafrecht Prof. CHANG Li-Ching erwhnte, dass er an einer neuen bersetzung der Strafgesetzbcher Deutschlands und Japans interessiert sei, begann Prof. CHANG im Juni 2015 mit der Planung des bersetzungsprojekts. Sie kontaktierte Kolleginnen und Kollegen, die einst in Deutschland oder Japan Strafrecht studiert hatten und bat sie, sich der Herusforderung dieses Projekts zu stellen. Um der interessierten ffentlichkeit ein tiefergehendes Verstndnis der einzelnen Bestimmungen zu ermglichen, sind jeweils der deutsche und der chinesische bzw. der japanische und der chinesische Text einander gegenbergestellt. Somit findet sich zu jeder Bestimmung ein dreigliedriger Text: zu Anfang ist die chinesische bersetzung, danach folgt die deutsche bzw. japanische Originalversion, an welche sich ein kurzer Kommentar anschliet. Da bersetzung und Kommentierung des deutschen bzw. japanischen Strafgesetzbuchs durch ein Kollektiv erarbeitet wurden, konnte zwar die Arbeit als solche bewltigt werden, brachte aber einen Rohtext zustande, der sich in Stil und Wortwahl durchaus unterschied. Die Vereinheitlichung der Sprache und des Layouts war eine weitere umfangreiche Arbeit, die sehr viel Konzentration und Disziplin erforderte. Dabei waren immer wieder Neuerungen der Originaltexte einzuarbeiten, wie etwa die Reform der Einziehung in Deutschland oder die Reform der Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung in Japan. Vieles war daher am Ende doppelt bersetzt worden und es war nicht einfach, bei alledem die bersicht ber die einzelnen Textbausteine zu behalten.
Alle, die an der bersetzung und Kommentierung des deutschen und des japanischen Strafrechtsteilgenommen hatten, sind in der taiwanischen Strafrechtswissenschaft aktiv und haben ihre tglichen Verpflichtungen in Lehre und Forschung. Es musste also immer auer der Reihe ein wenig Zeit gefunden werden, um zu bersetzen und zu kommentieren, was nicht einfach ist. Ich selbst wurde mit der schweren Aufgabe des Gesamtredakteurs betraut. Dabei war nicht nur die Frage der Strukturierung zu klren, um durch Anpassungen ein einheitliches Ganzes zu schaffen, sondern ich bin Kapitel fr Kapitel, Abschnitt fr Abschnitt, Paragraph fr Paragraph die Texte durchgegangen und habe berprft, ob es Auslassungen gab, oder Zweifel, oder Klrungsbedarf, was dann immer zu Bitten um Nachbesserungen an die einzelnen bersetzerinnen und bersetzer fhrte. Zum Glck waren alle mit ganzem Herzen bei der Sache, so dass die bersetzung und Kommentierung des japanischen Strafgesetzbuchs owie die bersetzung und Kommentierung des deutschen Strafgesetzbuchs?nunmehr abgeschlossen werden kann. So erwarte ich die Drucklegung dieser beiden Werke und hoffe, dass sie fr die Strafrechtswissenschaft, fr die juristische Praxis, und fr diejenigen, die sich in Institutionen mit Gesetzesnovellen befassen, gleichermaen von Nutzen sind.
Kan, Tian-Kuei
Ehrenvorstand, Taiwanische Gesellschaft fr Strafrecht
in der Banban Wohnung, Itsui Ressort
October 2017